Grundsteuererhöhung in der Stadt Rüsselsheim ist rechtens
Die unter anderem für kommunale Steuern zuständige 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat in einem nunmehr zugestellten Urteil vom 15.09.2015 die Klage eines Grundstückseigentümers in der Stadt Rüsselsheim gegen die Erhöhung der Grundsteuer B für das Jahr 2013 von 400 v. H. auf 800 v. H. des Steuermessbetrages abgewiesen.
In der Begründung führt die Kammer unter anderem aus, die Prüfung der Rechtmäßigkeit des kommunalen Satzungsrechts unterliege aufgrund des im Grundgesetz den Gemeinden eingeräumten Grundsteuererhebungsrechts lediglich einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle dahingehend, ob die gesetzlichen Grenzen dieses Rechts sowie das verfassungsrechtliche Willkürverbot eingehalten worden seien. Dies sei vorliegend zu bejahen.