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#aktuelles #gleichberechtigung

Geschrieben von Irina Neschenz am 03 Dez 2018 Kategorie

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klägerin eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen und damit das vorangegangene Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24.05.2018 - 58 Ca 7193/17 - nicht bestätigt.

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