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Ausbildungskosten

Geschrieben von Irina Neschenz am 15 Sep 2015 Kategorie

Entgelte für private Fachhochschule sind keine Sonderausgaben

Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 14. August 2015 (Az. 4 K 1563/15 E) entschieden, dass Entgelte für eine private Fachhochschule nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG berechtigen.

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