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2016

Geschrieben von Irina Neschenz am 04 Jan 2016 Kategorie

Mit dem Jahreswechsel müssen sich Steuerzahler auf Neuerungen einstellen.

Vor allem Familien können sich im kommenden Jahr über ein höheres Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag und die höheren Abzugsbeträge von Unterhaltsleistungen freuen. Wichtig: Ohne die Steuer-Identifikationsnummer geht 2016 fast nichts mehr. Der BdSt erklärt, was sich ändert.

Familien:
Das Kindergeld wird um zwei Euro pro Monat erhöht. Es beträgt für das erste und zweite Kind monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro. Ab dem Jahr 2016 wird das Kindergeld grundsätzlich nur ausgezahlt, wenn die Steuer-Identifikationsnummer (ID) des Kindes und des entsprechenden Elternteils vorliegt. Auch der Kinderfreibetrag - mit dem das Existenzminimum der Kinder steuerfrei gestellt werden soll - steigt um 48 Euro auf dann 2.304 Euro.

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