Ersetzendes Scannen

Ersetzendes Scannen

Durch das ersetzende Scannen müssen Sie originale Buchungsbelege künftig nicht mehr in Papier bereithalten. Außer die Grundaufzeichungen wie z.B. Bankauszüge, Bilanzen und Verträge können Sie alle ander Belege nach dem ersetzenden Scannen, innerhalb einer bestimmten Frist, vernichten. Ein wesentlicher Vorteil ist der reduzierte geldliche und zeitliche Aufwand durch die verringerten Archivflächen und Prozesskosten.

Wir bieten Ihnen eine platzsparende Ablage unter Einhaltung aller erforderlichen Aufbewahrungspflichten: Eine wesentliche Basis haben die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) mit der im Berufsrechtlichen Handbuch veröffentlichen Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen von Buchungsbelegen geschaffen. Die Prinzipien zur ordnungsmäßigen Direktion und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) unterstützen zusätzlich durch klarstellende Durchführungen den Prozess des ersetzenden Scannens von Buchungsbelegen.

Einführung des ersetzenden Scannens bei Ihnen - mit Unterstützung von Ihrer Steuerberaterin

Eine wesentliche Voraussetzung für ersetzendes Scannen im Unternehmen ist eine spezifische Verfahrensdokumentation, in der wir gemeinsam mit Ihnen die Arbeits- und Scanprozesse deuten und festhalten.

 

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