Die Pflicht zur Führung von Büchern ist gesetzlich im Handelgesetzt, Steuergesetzen und für einige Berufsgruppen auch in Berufsordnungen gereglt.
Viele denken, dass es sich bei der Finanzbuchhaltung um simple Erfassung der Ein- und Ausgangsrechnungen handelt. Durch unsere Kompetenz und steuerliches und betriebswirtschaftliches Know-How wird aus diesem Zahlenwerk ein wichtiges Steuerungsinstrument für Ihr Unternehmens. Die von uns zeitnah erstellten Auswertungen beinhalten alle periodenbezogenen Abgrenzungen, die immer ohne weiteres z. B. bei Ihrer Bank eingereicht werden können.
Die Auswertungen einer zeitnah erfolgten Finanzbuchhaltung zeigen die Entwicklung der Firma und verschaffen Ihnen die Möglichkeit, Ihr Unternehmen zu steuern und "richtig" zu planen.
Wir unterstützen Sie dabei. Kommen Sie vorbei und überzeugen Sie sich von unserem Fachwissen.
Leiblein & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH
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