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Aktuelles

Geschrieben von Irina Neschenz am 24 Mär 2017 Kategorie

Der Finanzausschuss hat am 22.03.2017 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (18/11235) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 15 Feb 2017 Kategorie

Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt eine Übersicht des gegenwärtigen Standes der Doppelbesteuerungsabkommen (DAB) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen zur Verfügung.

Es können verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend angewendet werden. In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 12 Feb 2017 Kategorie

Erste Kassenergebnisse für 2016 zeigen es: 14 von 16 Ländern weisen bis einschließlich Dezember des vergangenen Jahres Haushaltsüberschüsse aus.

Damit liegt die Gesamtheit der Länder bei einem Plus von insgesamt 8,8 Mrd. €. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Verbesserung um 6 Mrd. €. Geplant hatte die Ländergesamtheit noch ein Finanzierungsdefizit von 10,6 Mrd. €.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 06 Feb 2017 Kategorie

Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i.S. des § 17 EStG oder des Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG durch eigenständige Schadensersatzleistung eines Dritten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 4. Oktober 2016 IX R 8/15 entschieden, dass nachträgliche Schadensersatzzahlungen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke, die ein Anleger für Verluste aus Aktiengeschäften erhält, nicht die in früheren Jahren entstandenen Verluste aus dem Verkauf der Aktien mindern.

Im Urteilsfall hatten die Kläger in den Jahren 1999 bis 2002 Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) erworben. Zuvor hatte eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Jahresabschlüsse der AG geprüft und Bestätigungsvermerke erteilt. Aus der späteren Veräußerung der Aktien im Jahr 2002 entstanden den Klägern infolge eines Kurseinbruchs hohe Verluste, die das Finanzamt (FA) bestandskräftig steuerlich berücksichtigte. Im Rahmen eines zivilgerichtlichen Klageverfahrens, in dem die Kläger die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke auf Schadensersatz in Anspruch nahmen, schlossen die Kläger mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Jahr 2007 einen Vergleich, der eine Zahlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von 3.000.000 Euro beinhaltete. Diese Zahlung minderte nach der Auffassung des FA den aus der Veräußerung erlittenen Verlust. Daher änderte das FA den Verlustfeststellungsbescheid. Die hiergegen gerichtete Klage der Steuerpflichtigen vor dem Finanzgericht hatte Erfolg.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 17 Jan 2017 Kategorie

Einbau eines Aufzugs im gemeinschaftlichen Treppenhaus auf eigene Kosten?

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen darf,
wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen. 

Dies gilt auch dann, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen; die übrigen Wohnungseigentümer können allerdings verpflichtet sein, den Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe zu dulden. 

Zu der Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst einen Aufzug einbauen kann, wenn die Wohnungseigentümer dies mit qualifizierter Mehrheit beschlossen haben, verhält sich die Entscheidung nicht. In dem zugrunde liegenden Verfahren besteht die Wohnanlage aus zwei Wohnblöcken mit jeweils vier Hauseingängen. 

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