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Geschrieben von Irina Neschenz am 07 Okt 2015 Kategorie

Abgeltungsteuer: Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften erfordert keinen maßgeblichen Einfluss auf die Kapitalgesellschaft

Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 25. August 2015 VIII R 3/14 entschieden, dass Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auf Antrag nach der tariflichen Einkommensteuer besteuert werden können, auch wenn der Steuerpflichtige als Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft (mindestens zu 1 %) aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung derselben ausüben kann.

Die Klägerin war zu 5 % an einer GmbH beteiligt und dort als Assistentin der Geschäftsleitung sowie im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung beruflich tätig. Aus ihrer Beteiligung an der GmbH erzielte sie Kapitalerträge, die mit dem Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 % besteuert wurden. In ihrer Einkommensteuererklärung stellte sie den Antrag auf Besteuerung nach der niedrigeren tariflichen Einkommensteuer (§ 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes), da sie an der GmbH zumindest 1 % beteiligt und für diese beruflich tätig war. Das Finanzamt lehnte dies ab: Für diese Option sei ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 07 Okt 2015 Kategorie

Zur umsatzsteuerrechtlichen Anerkennung einer privaten Arbeitsvermittlerin als sonstige Einrichtung mit sozialem Charakter

Mit Urteil vom 29. Juli 2015 hat der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass eine private Arbeitsvermittlerin Vermittlungsleistungen gegenüber Arbeitsuchenden mit einem sog. Vermittlungsgutschein umsatzsteuerfrei erbringen kann.

Die Klägerin war in den Streitjahren 2004 bis 2006 als private Arbeitsvermittlerin für Arbeitsuchende mit einem Vermittlungsgutschein nach § 421g des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) tätig und erhielt ihr Honorar aufgrund der Vermittlungsgutscheine unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das Finanzamt behandelte die Vermittlungsleistungen als umsatzsteuerpflichtig. Die Klägerin sei nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter im Sinne der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG anerkannt; dies sei aber Voraussetzung für eine Steuerbefreiung. Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 07 Okt 2015 Kategorie

Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen

Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i. S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

BFH, Urteil VI R 5/14 vom 15.04.2015

Quelle BFH

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Geschrieben von Irina Neschenz am 07 Okt 2015 Kategorie

Rückzahlung eines zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrags

Voraussetzungen für die Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises nach § 14c Abs. 1 UStG und eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S-7282 / 13 / 10001 vom 07.10.2015

Weist der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als der leistende Unternehmer nach den Vorschriften des UStG für die zugrunde liegende Leistung schuldet, schuldet der leistende Unternehmer nach § 14c Abs. 1 UStG auch den Mehrbetrag. Berichtigt der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger, ist für die Berichtigung des geschuldeten Mehrbetrags gegenüber der Finanzverwaltung grundsätzlich Voraussetzung, dass der Mehrbetrag an den Leistungsempfänger zurückgezahlt worden ist.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 06 Okt 2015 Kategorie

Grundsteuererhöhung in der Stadt Rüsselsheim ist rechtens

Die unter anderem für kommunale Steuern zuständige 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat in einem nunmehr zugestellten Urteil vom 15.09.2015 die Klage eines Grundstückseigentümers in der Stadt Rüsselsheim gegen die Erhöhung der Grundsteuer B für das Jahr 2013 von 400 v. H. auf 800 v. H. des Steuermessbetrages abgewiesen.

In der Begründung führt die Kammer unter anderem aus, die Prüfung der Rechtmäßigkeit des kommunalen Satzungsrechts unterliege aufgrund des im Grundgesetz den Gemeinden eingeräumten Grundsteuererhebungsrechts lediglich einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle dahingehend, ob die gesetzlichen Grenzen dieses Rechts sowie das verfassungsrechtliche Willkürverbot eingehalten worden seien. Dies sei vorliegend zu bejahen.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 05 Okt 2015 Kategorie

Zur Umsatzsteuerfreiheit der weiteren Lagerung von i. R. e. Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt

Die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt ist umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z. B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an.

BFH, Urteil XI R 23/13 vom 29.7.2015

 

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