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Sondersteuer für digitale Geschäftsmodelle?

Geschrieben von Irina Neschenz Kategorie

Angesichts der Pläne der EU-Kommission zur Einführung einer neuen Steuer für Digitalunternehmen hat der Digitalverband Bitkom vor einem Schnellschuss gewarnt. Neben einer langfristigen Anpassung der internationalen Besteuerungsregelungen auf OECD-Ebene diskutiert die EU-Kommission die kurzfristige Einführung einer Sondersteuer für bestimmte digitale Geschäftsmodelle. „Es besteht die Gefahr, dass dieser europäische Alleingang eine langfristige und international harmonisierte Lösung blockiert", sagt Bitkom-Steuerexperte Thomas Kriesel. „Wir appellieren an die Politik vor allem in Deutschland und Frankreich, den Zeitdruck auf die EU-Kommission zu senken. Eine unüberlegte Hauruck-Aktion wird neue internationale Tendenzen zur Doppelbesteuerung auslösen." Die in Frage stehenden Geschäftsmodelle gebe es teils seit fast 20 Jahren. Kriesel: „Wir sollten jetzt nicht hektisch werden, sondern in Ruhe überlegen, wie wir das internationale Steuerrecht an die digitale Welt anpassen." Dazu brauche man auf OECD-Ebene abgestimmte und langfristig tragbare Lösungen.

Grundsätzlich begrüßt Bitkom das Anliegen, alle Unternehmen fair und gleichmäßig zu besteuern. Durch eine Sondersteuer auf einige digitale Geschäftsmodelle würde dieses Ziel allerdings konterkariert. Stattdessen würde das viele zusätzliche Probleme schaffen, etwa was die Ausgestaltung des Konzepts, seine Rechtfertigung und die allein auf Europa beschränkte Regelung angeht. Auf OECD-Ebene wird aktuell geprüft, welche Konsequenzen aus der Digitalisierung für die internationale Besteuerungspraxis zu ziehen sind. „Diese Analyse sollte die deutsche Politik zunächst abwarten. Für eine exportorientierte Nation wie Deutschland könnte ein übereiltes Vorpreschen schnell zu Steuermindereinnahmen führen, wenn Staaten außerhalb Europas ähnliche Regelungen treffen", sagt Kriesel.

Dem Vernehmen nach soll die vorgeschlagene Digitalsteuer als Anteil des Umsatzes erhoben werden, den ein Unternehmen mit der Verarbeitung und Monetarisierung seiner Nutzerdaten oder mit der Vermittlung von Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen seinen Nutzern erwirtschaftet. Als Steuersatz wird ein Anteil von 1 bis 5 Prozent des Umsatzes vorgeschlagen, wobei Betriebsausgaben keine Berücksichtigung finden sollen. Die Steuer soll bei Unternehmen erhoben werden, deren weltweiter Jahresumsatz 750 Millionen Euro und deren Einnahmen aus den innerhalb der EU erbrachten steuerbaren digitalen Dienstleistungen 50 Millionen Euro pro Jahr überschreiten. Das soll gewährleisten, dass nur große, international tätige Unternehmen getroffen werden.

Das Konzept hat aus Bitkom-Sicht eine ganze Reihe an kritischen Punkten. So könne der vorgeschlagene Besteuerungstatbestand weder eindeutig der Umsatzsteuer noch eindeutig der Ertragsteuer zugeordnet werden. Diese Zwitterstellung führe dazu, dass die Steuer nicht in das System der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen passe. Eine Doppelbesteuerung sei somit vorprogrammiert.

Zudem sei die Rechtfertigung einer solchen Steuer zweifelhaft. Die Steuer wird auch damit begründet, dass Konzerne mit Hauptsitz in den USA durch das US-amerikanische Steuerrecht begünstigt seien und dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber europäischen Unternehmen hätten. Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Steuerreform in den USA wurde diese systematische Begünstigung jedoch aufgehoben. Seitdem werden auch ausländische Gewinne amerikanischer Unternehmen in den USA besteuert.

Des Weiteren trifft die Steuer jedes Unternehmen, das den vorgesehenen Besteuerungstatbestand verwirklicht. Dabei kommt es nicht darauf an, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Es würden also auch europäische Unternehmen getroffen, sofern sie die vorgesehenen Umsatzgrenzen überschreiten. Daher müsse das Konzept auf jeden Fall die volle Anrechnung der Digitalsteuer auf in Europa gezahlte Ertragsteuern vorsehen und die Sondersteuer nicht lediglich als Betriebsausgabe berücksichtigen. Ansonsten wäre eine nicht zu rechtfertigende Doppelbesteuerung auch europäischer Unternehmen die Folge.

Die Vereinbarkeit einer Sondersteuer mit den Regeln der Welthandelsorganisation WTO wurde bislang noch nicht geprüft. Bei einem Verstoß wären Reaktionen anderer Länder berechtigt und zu erwarten. Kriesel: „Hardliner in den USA zetteln mit Strafzöllen bei Autos und Stahl derzeit einen Handelskrieg an. Diesen Hardlinern liefert die EU mit ihrer Sondersteuer für Digitalunternehmen jetzt beste Argumente."

„Der Weg zu einer fairen und gleichmäßigen Besteuerung international tätiger Unternehmen führt nur über die OECD. Nur eine OECD-Lösung lässt die Hoffnung, Doppelbesteuerung internationaler Geschäftsaktivitäten wenigstens zu begrenzen", sagt Kriesel. „Eine isolierte Maßnahme der EU sollte derzeit vermieden werden, zum einen aus steuersystematischen Gesichtspunkten und zum anderen, um Gegenmaßnahmen anderer Länder, insbesondere der USA, zu verhindern, die sich gegen international tätige Unternehmen deutscher Leitindustrien richten würden."

 

Pressemitteilung vom 20.03.2018, Bitkom

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