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Schluss mit der "Zettelwirtschaft" - Kabinett verabschiedet Drittes Bürokratieentlastungsgesetz

Geschrieben von Irina Neschenz Kategorie

Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 dem Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie zugestimmt.

Bundesminister Peter Altmaier: „Mit dem Gesetz werden Unternehmen spürbar von Bürokratie entlastet. Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz ist ein gemeinsamer Erfolg der Bundesregierung, der sich von seinem Entlastungsvolumen her sehen lassen kann: Die Unternehmen werden um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet – Zeit und Geld, die ihnen nun für ihre Kernaufgaben zur Verfügung stehen. Wir dürfen uns auf diesem Erfolg aber nicht ausruhen.
Der Bürokratieentlastungsgesetz III ist ein erster wichtiger Schritt, mit dem ich bereits einige Bereiche aus den Eckpunkten meiner Mittelstandsstrategie umsetze. Wir brauchen aber auch weitere Entlastungen. Hierfür setze ich mich ein, denn Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe.“

Das Gesetz nutzt die Chancen der Digitalisierung, um die mühsame „Zettelwirtschaft“ in vielen Bereichen zu erleichtern. Zentrale Bausteine sind die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe. Zudem müssen Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Damit wird eine wichtige Zusage aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

 Ergänzend ist die Einführung eines Basisregisters in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer geplant. Das ist ein wesentlicher Grundstein zur Modernisierung des Registerwesens – und damit für weitere signifikante Entlastungen der Unternehmen.

Pressemitteilung vom 18.09.2019 - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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