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Gründung einer Genossenschaft

Geschrieben von Irina Neschenz Kategorie

Gemeinsame Ziele im Verbund besser erreichen

Die Gründung einer Genossenschaft liegt nach Zahlen des Bundeswirtschaftsministers im Trend. Tatsächlich ist dies eine interessante, aber nicht verbreitete Rechtsform. Wer sich dafür begeistern kann, sollte aber zunächst mit dem Rechtsanwalt und Steuerberater ihre Besonderheiten besprechen.

Volks- und Raiffeisenbanken, Bausparkassen, Wohnungsbaugenossenschaften, die Tageszeitung taz, mittelständische Einkaufszusammenschlüsse oder auch die Betreiberin dieses Blogs, die DATEV eG – sie alle sind eingetragene Genossenschaften. Nicht nur als Unternehmer kommt man im Alltag kaum um Genossenschaften herum. Das zeigt eine Grafik des DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. sehr anschaulich. Und daran wird sich wenig ändern, im Gegenteil: Die Rechtsform liegt im Trend, so eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie.

Genossenschaften sind besonders insolvenzsicher

 

Die Genossenschaft erlebt einen Gründerboom. Vor allem für Bürgerbewegungen und Unternehmen im Bereich des nachhaltigen Wirtschaftens – etwa im Biolandbau oder den erneuerbaren Energien – ist diese Rechtsform oft erste Wahl. Der Genossenschaftsverband ist Deutschlands mitgliederstärkste Wirtschaftsorganisation: Nach Angaben des DGRV umfasste Ende 2014 das deutsche Genossenschaftswesen 5.643 Genossenschaften, regionale und nationale Zentralunternehmen sowie Genossenschaftsverbände auf regionaler und nationaler Ebene. 19,4 Millionen Menschen genossen die Vorteile der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft unter dem Dach des DGRV, ob zur Führung eines Girokontos, zum günstigen Wareneinkauf oder zur Vermarktung der eigenen Produkte. Und das Bundeswirtschaftsministerium preist die Genossenschaft nicht nur alsRechtsform für Existenzgründer an, sondern räumt ihr auch Ausnahmestatus in Finanzierungsfragen ein. Denn Genossenschaften gelten als weniger gewinnorientiert als Unternehmen anderer Rechtsformen. Und sind nach Angaben des Genossenschaftsverbunds die insolvenzsicherste Rechtsform, weil der Prüfungsverband seine Mitglieder auch in betriebswirtschaftlichen Fragen berät.

Auswirkungen mit dem Steuerberater besprechen

Trotzdem: Verglichen mit anderen Rechtsformen, gibt es Genossenschaften nach wie vor relativ selten. Dabei eignen sie sich durchaus für die immer wieder beschworene Wirtschaftsstruktur der Zukunft, zu deren Wesensmerkmalen vor allem Flexibilität und Offenheit für neue Partner zählen sollen – bei Freiberuflern und Selbständigen ebenso wie bei Unternehmen. Als besonders interessant gelten Genossenschaften fürTeamgründungen oder den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Für die Gründung gebraucht werden drei Gründungsmitglieder sowie ausreichend Kapital, wobei es hierfür anders als etwa bei einer GmbH keine Mindesteinlage gibt. Eines allerdings sollte jeder bedenken, der eine Genossenschaft gründen will: Damit wird er zum Kaufmann, und dadurch sind einige Anforderungen zu erfüllen, unter anderem gilt die Bilanzierungspflicht. Ob Sie sich für diese Rechtsform entscheiden sollten und was damit verbunden ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Quelle: Datev Trialog Magazin v. 31.08.2015

Hinweis: Planen Sie die Gründung einer Genossenschaft, dann können wir Ihnen gerne bei dem Vorhaben helfen. Tel. +049 6021 456700

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