Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten
Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners sind auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar.
BFH, Urteil VI R 22/14 vom 22.10.2015