Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit werden in erster Linie nationale Steuerbegünstigungen an das im Jahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie angepasst.
Darüber hinaus wird im Stromsteuerrecht den Erfordernissen der technologischen Entwicklungen, insbesondere im Fahrzeugbereich und bei den Speichermedien, Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang schafft die Bundesregierung eine Entlastungsmöglichkeit für Elektro- und sog. Plugin-Hybridfahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Sie bewirkt damit eine Gleichstellung zu der bereits bestehenden Steuerbegünstigung für Oberleitungsomnibusse und den Schienenbahnverkehr.