Kindergeldanspruch während eines mehrjährigen Auslandsstudiums
Der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 23. Juni 2015 III R 38/14 entschieden, dass Eltern für ein Kind, das sich während eines mehrjährigen Studiums außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufhält, weiterhin Kindergeld beziehen können, wenn das Kind einen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält.