Einkommensteuer: Aufteilung der Gemeinkosten bei Betriebsveranstaltungen (Bundestag)
Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, wie sich der rechnerische Anteil der Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 1a EStG in Bezug auf die zu berücksichtigenden Gemeinkosten (Verrechnung der Gemeinkosten) ermittelt, wenn an der Betriebsveranstaltung auch Personen teilnehmen, die nicht Arbeitnehmer sind, und inwieweit Zuwendungen im Sinne des § 19 Absatz 1 Nummer 1a EStG sozialversicherungspflichtig sind.