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Umsatzsteuer

Geschrieben von Irina Neschenz am 18 Feb 2017 Kategorie

Konsequenzen des BFH-Urteils vom 6. April 2016, V R 12/15

Mit Urteil vom 6. April 2016, V R 12/15, hat der BFH entschieden, dass Sale-and-lease-back-Geschäfte als Mitwirkung des Käufers und Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und Leasingnehmers zu einer steuerpflichtigen sonstigen Leistung des Leasinggebers führen können. Abweichend von den bisher üblichen Sale-and-lease-back-Vertragsgestaltungen handelt es sich dann nicht um eine steuerfreie Gewährung eines Kredits i. S. des § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG, wenn die Anschaffung des Leasinggegenstandes durch den Käufer und Leasinggeber überwiegend durch ein Darlehen des Verkäufers und Leasingnehmers finanziert wird. Hierin ist eine sonstige steuerpflichtige Leistung des Käufers und Leasinggebers zu sehen, dessen Schwerpunkt in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung des Leasingnehmers liegt.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 21 Jul 2016 Kategorie

Sale-and-lease-back-Geschäfte können als Mitwirkung des Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Leasingnehmers zu umsatzsteuerpflichtigen sonstigen Leistungen führen (BFH, Urteil v. 06.04.2016 - V R 12/15, veröffentlicht am 20.07.2016). 

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Geschrieben von Irina Neschenz am 25 Okt 2015 Kategorie

Rückwirkend zum 1. Juli 2004 geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wertabgabe in sog. "Seeling-Fällen" unionsrechtskonform und verfassungsgemäß

Leitsätze:

1. Ordnet ein Unternehmer ein privat und unternehmerisch (gemischt)genutztes Gebäude in vollem Umfang seinem Unternehmen zu, kann er in vollem Umfang den Vorsteuerabzug aus den Bauerrichtungskosten in Anspruch nehmen und hat für den privat genutzten Gebäudeteil eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern (sog. Seeling-Rechtsprechung vor Inkrafttreten der Neuregelung in § 15 Abs. 1b UStG).

2. Die Änderung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe in diesen Fällen dahingehend, dass ab dem 1. Juli 2004  10 % der Herstellungskosten des Gebäudes über einen Zeitraum von zehn Jahren zugrunde zu legen sind, ist unionsrechtskonform und verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 07 Okt 2015 Kategorie

Rückzahlung eines zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrags

Voraussetzungen für die Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises nach § 14c Abs. 1 UStG und eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S-7282 / 13 / 10001 vom 07.10.2015

Weist der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als der leistende Unternehmer nach den Vorschriften des UStG für die zugrunde liegende Leistung schuldet, schuldet der leistende Unternehmer nach § 14c Abs. 1 UStG auch den Mehrbetrag. Berichtigt der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger, ist für die Berichtigung des geschuldeten Mehrbetrags gegenüber der Finanzverwaltung grundsätzlich Voraussetzung, dass der Mehrbetrag an den Leistungsempfänger zurückgezahlt worden ist.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 03 Okt 2015 Kategorie

Englischunterricht einer Privatlehrerin umsatzsteuerfrei

Mit Urteil vom 15. Juni 2015 (Az. 4 K 19/15) hat der 4. Senat des Schleswig Holsteinischen Finanzgerichts durch den Berichterstatter entschieden, dass die Erteilung von Englischunterricht an Vorschul- und Grundschulkinder durch eine Privatlehrerin nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei ist.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 02 Okt 2015 Kategorie

Kein vorläufiger Steuerrechtsschutz bei der Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in Bauträgerfällen

In einem am 01.10.2015 veröffentlichten Beschluss vom 01.09.2015 (Az. 9 V 1376/15) hat der 9. Senat des Finanzgerichts Köln vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer bei der Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in den sog. Bauträgerfällen (Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen) abgelehnt.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 29 Sep 2015 Kategorie

 

Fälligkeit

Montag, 12.10.2015

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer
  • Umsatzsteuer

Ablauf der Schonfrist

Donnerstag, 15.10.2015

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer
  • Umsatzsteuer

Hinweis

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Geschrieben von Irina Neschenz am 01 Sep 2015 Kategorie

Vorsteuerabzug eines Generalmieters und steuerfreie Entschädigung für die Ablösung einer Mietgarantie

BFH, Urteil V R 46/13 vom 15.04.2015

 

 

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