Das Bundesministerium der Finanzen nimmt Stellung zur Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung - AltvPIBV).
Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie die Einzelheiten der Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter im Internet in einem überarbeiteten Schreiben. Dieses Schreiben vom 21. Februar 2017 ersetzt ab 1. Mai 2017 das Schreiben des BMF vom 26. August 2016 (IV C 3 - S-2220-a / 13 / 10004 :004, DOK 2016/0739500 - BStBl I 2016, Seite 981).
In dem Schreiben vom 21. Februar 2017 näher benannte Randziffern sind mit Wirkung ab 1. Januar 2017 anzuwenden. Mit Wirksamwerden der jeweiligen Randziffern werden die inhaltlich entsprechenden Randziffern des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Januar 2016; IV C 3 - S-2030 / 11 / 10001 :065, DOK 2016/0061940 (BStBl I 2016, Seite 164) aufgehoben.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen, Schreiben vom 21.02.2017
Mehr dazu auf: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben...