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Geschrieben von Irina Neschenz am 20 Feb 2017 Kategorie

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit werden in erster Linie nationale Steuerbegünstigungen an das im Jahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie angepasst.

Darüber hinaus wird im Stromsteuerrecht den Erfordernissen der technologischen Entwicklungen, insbesondere im Fahrzeugbereich und bei den Speichermedien, Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang schafft die Bundesregierung eine Entlastungsmöglichkeit für Elektro- und sog. Plugin-Hybridfahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Sie bewirkt damit eine Gleichstellung zu der bereits bestehenden Steuerbegünstigung für Oberleitungsomnibusse und den Schienenbahnverkehr.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 18 Feb 2017 Kategorie

Konsequenzen des BFH-Urteils vom 6. April 2016, V R 12/15

Mit Urteil vom 6. April 2016, V R 12/15, hat der BFH entschieden, dass Sale-and-lease-back-Geschäfte als Mitwirkung des Käufers und Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und Leasingnehmers zu einer steuerpflichtigen sonstigen Leistung des Leasinggebers führen können. Abweichend von den bisher üblichen Sale-and-lease-back-Vertragsgestaltungen handelt es sich dann nicht um eine steuerfreie Gewährung eines Kredits i. S. des § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG, wenn die Anschaffung des Leasinggegenstandes durch den Käufer und Leasinggeber überwiegend durch ein Darlehen des Verkäufers und Leasingnehmers finanziert wird. Hierin ist eine sonstige steuerpflichtige Leistung des Käufers und Leasinggebers zu sehen, dessen Schwerpunkt in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung des Leasingnehmers liegt.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 15 Feb 2017 Kategorie

Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt eine Übersicht des gegenwärtigen Standes der Doppelbesteuerungsabkommen (DAB) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen zur Verfügung.

Es können verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend angewendet werden. In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 12 Feb 2017 Kategorie

Erste Kassenergebnisse für 2016 zeigen es: 14 von 16 Ländern weisen bis einschließlich Dezember des vergangenen Jahres Haushaltsüberschüsse aus.

Damit liegt die Gesamtheit der Länder bei einem Plus von insgesamt 8,8 Mrd. €. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Verbesserung um 6 Mrd. €. Geplant hatte die Ländergesamtheit noch ein Finanzierungsdefizit von 10,6 Mrd. €.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 09 Feb 2017 Kategorie

Rund 350 ausgebildete Nachwuchsbeamte verstärken Steuer und Staatsfinanz

Die bayerische Steuer- und Staatsfinanzverwaltung genießt bundesweit einen hervorragenden Ruf. „Die Bedeutung einer funktionierenden Steuerverwaltung ist in den letzten Jahren auch der Bevölkerung zunehmend ins Bewusstsein gedrungen. Wir setzen weiterhin auf eine starke und effizient arbeitende Verwaltung. Wir haben für die Zukunft vorgesorgt. Die Einstellungszahlen bleiben auf hohem Niveau. Mit der Rekordzahl von derzeit über 2.600 Anwärter/innen läuft die Ausbildung in Steuer und Staatsfinanz auf Hochtouren“, stellte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder bei der Diplomierungsfeier der Absolventen des dualen Studiums 3. Qualifikationsebene in den fachlichen Schwerpunkten Steuer und Staatsfinanz des Studienjahrgangs 2013/2016 in der Residenz München am Donnerstag (2.2.) fest. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Einstellungsjahrgangs verstärken nunmehr knapp 350 neue Kolleginnen und Kollegen die Arbeit an den Ämtern. „Sie haben einen Hochschulabschluss in Händen, der bundesweit wegen des umfangreichen, kompakten Wissens geschätzt wird. Ausbildung ist eine Investition in die Zukunft unserer Verwaltung“, betonte Söder.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 06 Feb 2017 Kategorie

Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i.S. des § 17 EStG oder des Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG durch eigenständige Schadensersatzleistung eines Dritten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 4. Oktober 2016 IX R 8/15 entschieden, dass nachträgliche Schadensersatzzahlungen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke, die ein Anleger für Verluste aus Aktiengeschäften erhält, nicht die in früheren Jahren entstandenen Verluste aus dem Verkauf der Aktien mindern.

Im Urteilsfall hatten die Kläger in den Jahren 1999 bis 2002 Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) erworben. Zuvor hatte eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Jahresabschlüsse der AG geprüft und Bestätigungsvermerke erteilt. Aus der späteren Veräußerung der Aktien im Jahr 2002 entstanden den Klägern infolge eines Kurseinbruchs hohe Verluste, die das Finanzamt (FA) bestandskräftig steuerlich berücksichtigte. Im Rahmen eines zivilgerichtlichen Klageverfahrens, in dem die Kläger die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke auf Schadensersatz in Anspruch nahmen, schlossen die Kläger mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Jahr 2007 einen Vergleich, der eine Zahlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von 3.000.000 Euro beinhaltete. Diese Zahlung minderte nach der Auffassung des FA den aus der Veräußerung erlittenen Verlust. Daher änderte das FA den Verlustfeststellungsbescheid. Die hiergegen gerichtete Klage der Steuerpflichtigen vor dem Finanzgericht hatte Erfolg.

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