Ein Arbeitgeber verstößt nicht gegen § 17 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wenn er bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt.
Geschrieben von Irina Neschenz am 12 Jun 2019
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Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht.
Eine Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe eines Betrages von 25 Euro ist unbedenklich, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit am 04.06.2019 veröffentlichtem Urteil.
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Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung zu zahlen. Die Beklagte ist eine Fraktion des Bayerischen Landtags.