Tragen Eltern Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für eine sog. Kapazitätsklage mit dem Ziel, ihrem Kind einen Studienplatz zu verschaffen, führt dies nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Dies hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 13. August 2019 (Az.