Oktober Statistik der Selbstanzeigen in Hessen
November 13, 2015Keine weiteren Betriebsausgaben bei KfZ Sachbezug
November 18, 2015Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der Steuerermäßigungsregelung des § 35a EStG auf Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2014 (VI R 1/13, BStBl II 2015, Seite 481) Folgendes:
Bei Schornsteinfegerleistungen bestehen in allen noch offenen Steuerfällen keine Bedenken, die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung zu gewähren. Das gilt sowohl für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau, als auch für Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten sowie sonstige Handwerkerleistungen.
Die entgegenstehenden Regelungen des Anwendungsschreibens zu § 35a EStG vom 10. Januar 2014 (BStBl I Seite 75) sind nicht mehr anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen zur Ansicht und zum Abruf bereit.
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 4 – S-2296-b / 07 / 0003 :007 vom 10.11.2015