Fahrschulunterricht vorerst von der Umsatzsteuer befreit
Umsätze, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Fahrschulunterricht stehen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschluss vom 10. November 2015, Az. 5 V 5144/15).