Geschrieben von Irina Neschenz am 05 Okt 2015 Kategorie

Studie zur "Frauenquote": positive Effekte auf längere Sicht zu erwarten

Gesetzliche Quote könnte Geschlechterstereotype reduzieren - Qualität des Talentpools dürfte sich insgesamt verbessern - keine Benachteiligung von Männern zu erwarten

Am 1. Januar 2016 tritt in Deutschland eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte in Kraft. Diese gilt verpflichtend für alle Unternehmen, die paritätisch mitbestimmungspflichtig und börsennotiert sind. Im Vorfeld hatten Kritiker der sog. "Frauenquote" moniert, die gesetzliche Regelung diskriminiere Männer und führe nunmehr dazu, dass nicht mehr die Besten einen Posten bekommen. Derartige Befürchtungen hat Norma Schmitt, Forscherin im Bereich Gender Studies am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), auf der Basis wissenschaftlicher Untersuchungen überprüft. Ihr Fazit: "Viel spricht dafür, dass ein höherer Anteil an weiblichen Mitgliedern in Aufsichtsräten dazu führt, dass mehr

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Geschrieben von Irina Neschenz am 05 Okt 2015 Kategorie

Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei GmbH & atypisch Still - Anforderungen an die Revisionsbegründung

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Geschrieben von Irina Neschenz am 03 Okt 2015 Kategorie

Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Mit Urteil vom 18. Juni 2015 VI R 37/14 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten einer Spielbank für das Servieren von Speisen und Getränken steuerfreie Trinkgelder i. S. des § 3 Nr. 51 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sein können. Die Steuerfreiheit entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber als eine Art Treuhänder bei der Aufbewahrung und Verteilung der Gelder eingeschaltet ist.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 03 Okt 2015 Kategorie

Englischunterricht einer Privatlehrerin umsatzsteuerfrei

Mit Urteil vom 15. Juni 2015 (Az. 4 K 19/15) hat der 4. Senat des Schleswig Holsteinischen Finanzgerichts durch den Berichterstatter entschieden, dass die Erteilung von Englischunterricht an Vorschul- und Grundschulkinder durch eine Privatlehrerin nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei ist.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 02 Okt 2015 Kategorie

Kein vorläufiger Steuerrechtsschutz bei der Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in Bauträgerfällen

In einem am 01.10.2015 veröffentlichten Beschluss vom 01.09.2015 (Az. 9 V 1376/15) hat der 9. Senat des Finanzgerichts Köln vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer bei der Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in den sog. Bauträgerfällen (Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen) abgelehnt.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 29 Sep 2015 Kategorie

 

Fälligkeit

Montag, 12.10.2015

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer
  • Umsatzsteuer

Ablauf der Schonfrist

Donnerstag, 15.10.2015

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer
  • Umsatzsteuer

Hinweis

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