Geschrieben von Irina Neschenz am 02 Mai 2016 Kategorie

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseunternehmen

FG Münster, Pressemitteilung vom 02.05.2016 zum Zwischenurteil 9 K 1472/13 G vom 04.02.2016

Im Verfahren 9 K 1472/13 G zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Reiseunternehmen wurden am 02.05.2016 die Entscheidungsgründe des Zwischenurteils des 9. Senats des FG Münster vom 04.02.2016 veröffentlicht. Der Tenor des Zwischenurteils war bereits am 10.02.2016 veröffentlicht worden. Der Senat hat dem Grunde nach entschieden, dass Aufwendungen von Reiseveranstaltern für Reiseleistungen vor Ort anteilig der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG 2002 unterliegen können.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 02 Mai 2016 Kategorie

Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen (BVerfG)

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Geschrieben von Irina Neschenz am 30 Apr 2016 Kategorie

BFH zu den Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen

Nachprüfung einer Ermessensentscheidung - BFH, Urteil V R 62/14 vom 18.02.2016

Leitsatz

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Geschrieben von Irina Neschenz am 19 Apr 2016 Kategorie

BFH: Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld keine außergewöhnliche Belastung

Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17. Dezember 2015 VI R 7/14 entschieden und damit die Steuerermäßigung gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) versagt.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 10 Apr 2016 Kategorie

Zur Bewertung von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung

FG Hessen, Pressemitteilung vom 07.04.2016 zum Urteil 1 K 1161/15 vom 17.02.2016 (nrkr - BFH-Az.: II R 11/16)

Anteile an einem offenen Immobilienfonds (Anteilscheine) sind im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung unter bestimmten Voraussetzungen mit dem niedrigeren Kurswert und nicht mit dem höheren Rücknahmepreis zu bewerten. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 1 K 1161/15).

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Geschrieben von Irina Neschenz am 13 Mär 2016 Kategorie

BFH entscheidet mehrere Rechtsfragen zum Vorsteuerabzug einer Holding und zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 19. Januar 2016 XI R 38/12 mehrere Rechtsfragen zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding (geschäftsleitenden Holding) und zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft geklärt.
 

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