Die Bundesregierung hat am 04.08.2021 die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 beschlossen.
Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 28. Juni 2021 (Az. 1 K 3391/20 AO) entschieden, dass die Anordnung einer Außenprüfung durch ein anderes als das originär zuständige Finanzamt Ausführungen zum Auswahlermessen enthalten muss.
Die Unwetter in den letzten Tagen haben insbesondere im Norden von Rheinland-Pfalz zu beträchtlichen Schäden geführt. Hilfen für die Betroffenen sind auch in Form von steuerlichen Entlastungen möglich, wie Finanzministerin Doris Ahnen am 16.07.2021 in Mainz mitteilte.