Entgelte für private Fachhochschule sind keine Sonderausgaben
Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 14. August 2015 (Az. 4 K 1563/15 E) entschieden, dass Entgelte für eine private Fachhochschule nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG berechtigen.