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Geschrieben von Irina Neschenz am 02 Apr 2017 Kategorie

Für die Berechnung des Elterngeldes nach der Geburt eines Kindes macht es keinen Unterschied, ob eine frühere Schwangerschaft mit einer Lebend- oder einer Fehlgeburt geendet hatte, wenn die Schwangere im Anschluss an jene Schwangerschaft arbeitsunfähig an einer Depression erkrankt war. Dies hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am 16. März 2017 entschieden (Az. B 10 EG 9/15 R).

Die Klägerin erlitt im Herbst 2011 zum wiederholten Mal eine Fehlgeburt. Daraufhin erkrankte sie an einer Depression und konnte ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen. Erst ein dreiviertel Jahr später, als die Klägerin erneut schwanger war, konnte sie ihre Arbeit wieder aufnehmen. Nach der Geburt des Kindes gewährte ihr das beklagte Land Elterngeld, jedoch in einer geringeren Höhe, als es die Klägerin erwartet hatte. Grund dafür war, dass der Beklagte das Elterngeld nach dem Einkommen der Klägerin in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes berechnete, in denen die Klägerin aufgrund ihrer Erkrankung größtenteils kein Erwerbseinkommen erzielt hatte.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 29 Mär 2017 Kategorie

Durch Artikel 6 Nr. 9 i. V. m. Nr. 10 der Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I Seite 2392) wurde § 61a UStDV für nach dem 30. Juni 2016 gestellte Vorsteuervergütungsanträge geändert. Durch Artikel 21 Abs. 2 i. V. m. Artikel 23 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1679) wurde § 61a UStDV darüber hinaus mit Wirkung zum 1. Januar 2017 redaktionell an die zeitgleiche Aufhebung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung angepasst.

Auf Grund dieser Änderungen hat der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer den Vergütungsantrag seit 1. Juli 2016 grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

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Geschrieben von Irina Neschenz am 24 Mär 2017 Kategorie

Der Finanzausschuss hat am 22.03.2017 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (18/11235) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen.

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Geschrieben von Irina Neschenz am 17 Mär 2017 Kategorie

Am 06.03.2017 hat sich die Koalition auf die Anhebung der Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro können künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden.

Dazu Bundesministerin Zypries: „Es ist uns gelungen, kleine Mittelständler und Handwerksbetriebe konkret von Bürokratie und Kosten zu entlasten. Das fördert Investitionen und tut der Wirtschaft gut. Die Unternehmen können künftig Schreibgeräte, Tablets oder Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro, also fast doppelt so viel, sofort abschreiben. Dafür habe ich mich schon lange eingesetzt.“

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Geschrieben von Irina Neschenz am 14 Mär 2017 Kategorie

Hauseigentümer sollten bei Leerstand Steuererstattung beantragen

Hauseigentümer aufgepasst: Wer es trotz erheblicher Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2016 muss bis spätestens zum 31. März 2017 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Betroffene Immobilienbesitzer sollten die Frist nicht verstreichen lassen!

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Geschrieben von Irina Neschenz am 11 Mär 2017 Kategorie

Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat in dem Verfahren 7 K 83/16 mit Beschluss vom 02.12.2016 das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Gesetzgeber die Kinderfreibeträge in § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (nicht nur) im Streitjahr 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen hat. Der vollständige Vorlagebeschluss (Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -) liegt jetzt vor.

Der 7. Senat hat die tragenden Gründe der Entscheidung in folgenden neun Orientierungssätzen zusammengefasst:

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