Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB i. V. m. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs.
Leiblein & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Frohsinnstraße 24
63739 Aschaffenburg
Parkplätze in Elisenstraße 29
08:00 - 17:00 Uhr ( Mo-Do )
08:00 - 14:00 Uhr ( Fr )
bzw. nach Vereinbarung