Einkommensteuer: Aufwendungen für ein Dienstjubiläum (BFH)
Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt (BFH, Urteil v. 20.01.2016 - VI R 24/15; veröffentlicht am 27.07.2016).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Streitig ist, ob Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines 40-jährigen Dienstjubiläums als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind. Der Kläger hatte an einem Wochentag von 11 Uhr bis 13 Uhr zu einer Feier in den Sozialraum des Finanzamtes A eingeladen. Die Einladung richtete er per E-Mail an alle Amtsangehörigen des Finanzamts A sowie an die in dem Amtsgebäude ebenfalls tätigen Bediensteten des Finanzamts für Großbetriebsprüfung. FA und FG ließen einen Abzug der Kosten nicht zu. Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg.