Zur Bewertung von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung
FG Hessen, Pressemitteilung vom 07.04.2016 zum Urteil 1 K 1161/15 vom 17.02.2016 (nrkr - BFH-Az.: II R 11/16)
Anteile an einem offenen Immobilienfonds (Anteilscheine) sind im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung unter bestimmten Voraussetzungen mit dem niedrigeren Kurswert und nicht mit dem höheren Rücknahmepreis zu bewerten. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 1 K 1161/15).