Bei beabsichtigter Anschaffung eines GbR-Anteils kann kein Investitionsabzugsbetrag für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 26. März 2021 (Az. 4 K 1018/19 E,F) entschieden.