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Umsatzsteuerbefreiung

Geschrieben von Irina Neschenz am 05 Okt 2015 Kategorie

Zur Umsatzsteuerfreiheit der weiteren Lagerung von i. R. e. Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt

Die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt ist umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z. B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an.

BFH, Urteil XI R 23/13 vom 29.7.2015

 

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