Finanzgericht Münster, Urteil vom 29.05.2015 - 4 K 3236/12 E
Urteil: Party für 5.000 Euro - Kann ich diese von der Steuer absetzen?
Das Finanzgericht Münster hat darüber entschieden, ob Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Der Arbeitnehmer gab für die Ausrichtung der Abschiedsfeier, an der ca. 100 Personen teilnahmen, rund 5.000 EUR aus.