Einkommensteuer: Tarifbegünstigung neben steuerfreier Rücklage möglich (FG)
Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne (sog.Fünftelregelung ) auch dann Anwendung findet, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wird (FG Münster, Urteil v. 23.9.2015 - 10 K 4079/14 F; Revision zugelassen).