Neue Musterklage des BdSt: Kinderfreibetrag war 2014 zu gering
Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Klage eines Familienvaters vor dem Finanzgericht München gegen den zu niedrigen Kinderfreibetrag 2014 (Az.: 8 K 2426/15). Mit dem Freibetrag soll das Existenzminimum für Kinder im Steuerrecht freigestellt werden. "Der Gesetzgeber hat das steuerfreie Existenzminimum wissentlich unterschritten und damit verfassungsrechtliche Vorgaben missachtet", kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. "Bei diesem Verfahren geht es ums Prinzip!" Damit macht Holznagel sein in den Medien geäußertes Versprechen wahr, betroffene Familien mit einer Musterklage unterstützen zu wollen.