Kein Freibetrag für Betriebserben
Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer Freibetragsregelung an Stelle der geplanten Verschonungsregelung für Erben großer Betriebsvermögen ab. Wie es in einer Antwort der Regierung (18/6277) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5952) heißt, führt die geplante Prüfschwelle dazu, dass Erwerber großer Vermögen (über der Prüfschwelle) nur dann eine vollständige Verschonung erhalten, "wenn der Bedarf für die Verschonung nachgewiesen wird".