Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum gewinnen zunehmend an Bedeutung. Doch wie werden diese digitalen Währungen steuerlich behandelt? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu wichtige Entscheidungen getroffen.
Grundsätzlich sind Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig. Sie fallen unter die Kategorie der privaten Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG. Das bedeutet, dass Gewinne, die innerhalb eines Jahres nach Anschaffung erzielt werden, versteuert werden müssen. Liegt der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung jedoch über einem Jahr, bleibt der Gewinn steuerfrei.
Eine Besonderheit besteht bei der Nutzung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel. Hierbei handelt es sich um einen Tauschvorgang, der ebenfalls steuerlich relevant ist. Auch hier gilt die Einjahresfrist.
Für das Mining von Kryptowährungen gelten spezielle Regelungen. Einkünfte aus dem Mining sind als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern. Die Höhe der Einkünfte richtet sich nach dem Marktwert der geschürften Kryptowährung zum Zeitpunkt des Zuflusses.
Abschließend ist zu beachten, dass die Dokumentation aller Transaktionen und der Nachweis der Haltedauer von entscheidender Bedeutung sind. Eine sorgfältige Aufzeichnung erleichtert die steuerliche Behandlung und kann im Zweifelsfall vor Nachteilen schützen.
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