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Erbschaftsteuer: Kein Freibetrag für Betriebserben

Geschrieben von Irina Neschenz Kategorie

Kein Freibetrag für Betriebserben

Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer Freibetragsregelung an Stelle der geplanten Verschonungsregelung für Erben großer Betriebsvermögen ab. Wie es in einer Antwort der Regierung (18/6277) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5952) heißt, führt die geplante Prüfschwelle dazu, dass Erwerber großer Vermögen (über der Prüfschwelle) nur dann eine vollständige Verschonung erhalten, "wenn der Bedarf für die Verschonung nachgewiesen wird".

Bei unterhalb der Schwelle liegenden Erwerben gebe es im Wesentlichen keine Prüfung des Verschonungsbedarfs. "Durch eine Regelung als Freibetrag statt einer Prüfschwelle würde bei Erwerben begünstigten Vermögens, die oberhalb des Freibetrages lägen, eine Verschonung in Höhe des Freibetrags vorgenommen, ohne zu prüfen, ob es einer solchen Verschonung überhaupt bedarf" erläutert die Bundesregierung.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.10.2015

Quelle: hib-Nr. 538/2015

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