Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146b AO - neu - eingefügt worden. Nach dem 31. Dezember 2017 ist diese Regelung anzuwenden. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung ist daher entsprechend zu ergänzen.