Studie zur "Frauenquote": positive Effekte auf längere Sicht zu erwarten
Gesetzliche Quote könnte Geschlechterstereotype reduzieren - Qualität des Talentpools dürfte sich insgesamt verbessern - keine Benachteiligung von Männern zu erwarten
Am 1. Januar 2016 tritt in Deutschland eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte in Kraft. Diese gilt verpflichtend für alle Unternehmen, die paritätisch mitbestimmungspflichtig und börsennotiert sind. Im Vorfeld hatten Kritiker der sog. "Frauenquote" moniert, die gesetzliche Regelung diskriminiere Männer und führe nunmehr dazu, dass nicht mehr die Besten einen Posten bekommen. Derartige Befürchtungen hat Norma Schmitt, Forscherin im Bereich Gender Studies am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), auf der Basis wissenschaftlicher Untersuchungen überprüft. Ihr Fazit: "Viel spricht dafür, dass ein höherer Anteil an weiblichen Mitgliedern in Aufsichtsräten dazu führt, dass mehr