Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseunternehmen
FG Münster, Pressemitteilung vom 02.05.2016 zum Zwischenurteil 9 K 1472/13 G vom 04.02.2016
Im Verfahren 9 K 1472/13 G zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Reiseunternehmen wurden am 02.05.2016 die Entscheidungsgründe des Zwischenurteils des 9. Senats des FG Münster vom 04.02.2016 veröffentlicht. Der Tenor des Zwischenurteils war bereits am 10.02.2016 veröffentlicht worden. Der Senat hat dem Grunde nach entschieden, dass Aufwendungen von Reiseveranstaltern für Reiseleistungen vor Ort anteilig der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG 2002 unterliegen können.