Mit Urteil vom 18. September 2019 (9 K 209/18) hat der 9. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts - soweit ersichtlich - als erstes Finanzgericht zu dem mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2014 im Rahmen der Neuordnung des Reisekostenrechts neu eingefügten Satz 3 des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr.