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BFH zur Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen

Geschrieben von Irina Neschenz Kategorie

Der BFH hat anlässlich des Urteils zur Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen folgenden Leitsatz formuliert:

  1. Die Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erfasst nur Zuwendungen, die bei den Zuwendungsempfängern zu einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen.
  2. Weiter setzt § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG die betriebliche Veranlassung der Zuwendungen voraus und fordert darüber hinaus, dass diese Zuwendungen zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung des Steuerpflichtigen erbracht werden.
  3. Für das Zusätzlichkeitserfordernis in § 37b EStG reicht es deshalb nicht aus, dass die Zuwendung des Steuerpflichtigen zu einer Leistung eines Dritten an den Zuwendungsempfänger hinzutritt.

 

Urteil VI R 25/16 vom 21.02.2018, Bundesfinanzhof

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